Verkauf & Verrentung · Lesezeit ca. 9 Min · von Daniel Kircher

Haus verkaufen und wohnen bleiben: Geht das?

Ja, auf zwei Wegen: vorübergehend per Rückmietverkauf oder dauerhaft per Immobilienverrentung. Eine Orientierung für Düsseldorf, Haan, Hilden, Mettmann und den Kreis Mettmann.

Ja, Sie können Ihr Haus verkaufen und trotzdem wohnen bleiben, und das auf zwei grundsätzlich verschiedenen Wegen. Wollen Sie nur eine Übergangszeit bis zum eigenen Auszug überbrücken, etwa weil der Umzug ins neue Zuhause sich verzögert, vereinbaren Sie mit dem Käufer einen Rückmietverkauf: Sie verkaufen normal und mieten die Immobilie für einige Monate vom neuen Eigentümer zurück. Wollen Sie dagegen dauerhaft im Haus bleiben und im Alter Kapital daraus lösen, sind die drei Modelle der Immobilienverrentung der richtige Weg: die Leibrente (lebenslange Rente plus Wohnrecht), der Teilverkauf (Einmalzahlung gegen Nutzungsentgelt) und die Umkehrhypothek (Kredit, der erst später getilgt wird). Häuserhelden ordnet Ihnen ein, welcher Weg zu Ihrer Situation passt, und begleitet beide Varianten im Raum Düsseldorf und im Kreis Mettmann.

Kann ich mein Haus verkaufen und wohnen bleiben?

Ja, und zwar unabhängig vom Alter. Entscheidend ist nur, ob Sie irgendwann ausziehen möchten oder dauerhaft im Haus bleiben wollen. Für die Übergangszeit reicht eine vertragliche Rückmiet-Vereinbarung mit dem Käufer, das funktioniert in jedem Alter und bei jedem normalen Verkauf. Für dauerhaftes Wohnenbleiben braucht es dagegen ein Modell der Immobilienverrentung mit einem im Grundbuch abgesicherten Wohnrecht oder Nießbrauch, das ist vor allem für Eigentümer ab etwa 65 interessant, deren Vermögen vor allem in den eigenen vier Wänden steckt. Häuserhelden hilft Ihnen, hier sortiert und ohne Zeitdruck zu entscheiden.

Der Rückmietverkauf: wohnen bleiben für eine Übergangszeit

Beim Rückmietverkauf verkaufen Sie Ihre Immobilie ganz normal, vereinbaren mit dem Käufer im Kaufvertrag aber zusätzlich ein zeitlich befristetes Mietverhältnis: Sie bleiben nach der Beurkundung für einige Wochen oder Monate als Mieter in Ihrem bisherigen Zuhause, bis Ihr neues Zuhause bezugsfertig ist oder ein Umzugstermin feststeht. Das ist kein exotisches Spezialmodell, sondern eine normale Zusatzvereinbarung, die viele Käufer akzeptieren, solange die Dauer überschaubar bleibt und die Miete marktüblich ist. Der Rückmietverkauf passt besonders, wenn die Verkaufserlöse für den Kauf der nächsten Immobilie benötigt werden, der neue Umzugstermin aber noch nicht feststeht, oder wenn Sie bei einer Scheidung oder einem Erbfall Zeit für die eigene Neuorientierung brauchen. Häuserhelden verhandelt eine solche Rückmietklausel bereits beim Verkaufsgespräch mit, statt sie erst nach der Beurkundung nachzuverhandeln. Mehr zu Ablauf, Dauer und den Vor- und Nachteilen im eigenen Beitrag Rückmietverkauf: Haus verkaufen und für eine Übergangszeit wohnen bleiben.

Die Leibrente: Verkauf gegen lebenslange Rente

Bei der Leibrente verkaufen Sie die Immobilie und erhalten im Gegenzug eine lebenslange monatliche Rente. Zusätzlich wird zu Ihren Gunsten ein Wohnrecht oder ein Nießbrauch im Grundbuch eingetragen, sodass Sie wohnen bleiben. Die Höhe der Rente richtet sich unter anderem nach dem Wert der Immobilie, Ihrem Alter und dem Wert des Wohnrechts. Die Leibrente kann passen, wenn Sie ein verlässliches monatliches Einkommen wünschen und keine größere Einmalzahlung benötigen. Wichtig ist die Absicherung der Rentenzahlung und Ihres Wohnrechts, damit Sie auch dann geschützt sind, wenn der Käufer wechselt. Eine ausführliche Erklärung zur Rentenberechnung und Absicherung finden Sie im Beitrag Leibrente für Immobilien: Verkauf gegen lebenslange Rente.

Der Teilverkauf: nur einen Anteil verkaufen

Beim Teilverkauf verkaufen Sie nur einen Anteil Ihrer Immobilie, meist bis zu 50 Prozent, und erhalten dafür eine Einmalzahlung. Sie bleiben Miteigentümer und wohnen weiter im Haus, zahlen aber auf den verkauften Teil ein Nutzungsentgelt, ähnlich einer Miete für den Anteil, der Ihnen nicht mehr gehört. Der Teilverkauf kann reizvoll wirken, weil Sie Eigentümer bleiben und an einer Wertsteigerung Ihres Anteils teilhaben. Sie sollten aber genau auf die laufenden Kosten, das Nutzungsentgelt und die Bedingungen für einen späteren Gesamtverkauf achten, denn in der Summe kann dieses Modell teuer werden. Mehr zur genauen Berechnung des Nutzungsentgelts im Beitrag Teilverkauf der Immobilie: wie das Modell wirklich funktioniert.

Die Umkehrhypothek: Kredit auf die eigene Immobilie

Die Umkehrhypothek ist kein Verkauf, sondern ein Kredit, der durch die Immobilie besichert ist und erst später getilgt wird, häufig aus dem Verkaufserlös nach dem Auszug oder im Erbfall. Sie bleiben Eigentümer und wohnen weiter. Im Gegenzug wächst die Kreditschuld über die Zeit, weil Zinsen anfallen, ohne dass Sie laufend tilgen. Die Umkehrhypothek kann eine Option sein, wenn Sie Eigentümer bleiben und zusätzliche Liquidität erhalten möchten. Auch hier gilt: Die Konditionen unterscheiden sich stark, und ein genauer Vergleich lohnt sich.

Nießbrauch oder Wohnrecht: der wichtige Unterschied

Ein zentraler Punkt bei der Verrentung ist die Frage, welches Nutzungsrecht Sie behalten. Der Unterschied ist größer, als viele denken, und entscheidet darüber, was Sie mit der Immobilie noch dürfen.

Die rechtliche Grundlage des Wohnrechts finden Sie im Bürgerlichen Gesetzbuch. Welches Recht für Sie sinnvoll ist, sollten Sie mit einem Notar und einem unabhängigen Berater klären. Den ausführlichen rechtlichen Vergleich beider Rechte lesen Sie im Beitrag Nießbrauch oder Wohnrecht: der rechtliche Unterschied erklärt.

Für wen sich die Verrentung lohnt und worauf Sie achten sollten

Die Verrentung passt nicht für jeden. Sie kann sinnvoll sein, wenn Sie keine Erben berücksichtigen müssen oder dringend liquide sein möchten und im Haus wohnen bleiben wollen. Wer das Vermögen dagegen an Kinder weitergeben will, fährt mit einem klassischen Verkauf oder anderen Lösungen oft besser, weil die Verrentungsmodelle einen Teil des Werts für das Wohnrecht und die Anbietermarge binden. Die Verbraucherzentrale rät ausdrücklich zu einem sorgfältigen Vergleich und unabhängiger Beratung, weil die Modelle teuer sein können und sich die Konditionen stark unterscheiden.

Wie Häuserhelden Sie bei der Entscheidung begleitet

Die Verrentung ist eine weitreichende Entscheidung, die gut vorbereitet sein will. Häuserhelden bewertet Ihre Immobilie zuerst neutral, denn ohne einen belastbaren Wert lässt sich kein Angebot einordnen. Anschließend erklärt Häuserhelden die Modelle verständlich, ordnet Vor- und Nachteile für Ihre Situation ein und vermittelt bei Bedarf passende Partner für die Verrentung. Häuserhelden ersetzt dabei keine Rechts- oder Steuerberatung, sondern sorgt dafür, dass Sie informiert in solche Gespräche gehen. Mit Erfahrung in Düsseldorf, Haan, Hilden, Solingen, Mettmann, Ratingen, Langenfeld und dem übrigen Kreis Mettmann begleitet Häuserhelden Sie ruhig und transparent, ganz im Sinne von „Sie werden informiert, nicht beschäftigt“.

Im Alter Kapital lösen und wohnen bleiben?

Häuserhelden bewertet neutral, erklärt die Modelle und vermittelt passende Partner.

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Häufige Fragen zum Wohnenbleiben nach dem Verkauf

Ich will mein Haus verkaufen, aber noch drin wohnen bleiben. Geht das?

Ja, auf zwei Wegen. Für eine Übergangszeit von einigen Monaten vereinbaren Sie mit dem Käufer einen Rückmietverkauf: Sie verkaufen normal und mieten die Immobilie bis zum eigenen Auszug vom neuen Eigentümer zurück. Für dauerhaftes Wohnenbleiben gibt es die Immobilienverrentung mit Leibrente, Teilverkauf oder Nießbrauch, meist für Eigentümer ab etwa 65. Welcher Weg passt, hängt davon ab, ob Sie irgendwann ausziehen möchten oder dauerhaft bleiben wollen.

Kann ich mein Haus verkaufen und trotzdem wohnen bleiben?

Ja. Dafür gibt es mehrere Modelle der Immobilienverrentung: die Leibrente, den Teilverkauf und die Umkehrhypothek. Bei allen lösen Sie Kapital aus der Immobilie und bleiben dank eines im Grundbuch abgesicherten Wohnrechts oder Nießbrauchs wohnen. Welches Modell passt, hängt von Ihrer Situation ab und sollte unabhängig beraten werden.

Was ist der Unterschied zwischen Leibrente und Teilverkauf?

Bei der Leibrente verkaufen Sie die Immobilie gegen eine lebenslange monatliche Rente plus ein eingetragenes Wohnrecht oder Nießbrauch. Beim Teilverkauf verkaufen Sie nur einen Anteil, meist bis 50 Prozent, erhalten dafür eine Einmalzahlung und zahlen auf den verkauften Teil ein Nutzungsentgelt, während Sie wohnen bleiben.

Was ist der Unterschied zwischen Nießbrauch und Wohnrecht?

Der Nießbrauch ist ein umfassendes Nutzungsrecht: Sie dürfen die Immobilie selbst bewohnen und sie auch vermieten. Das Wohnrecht erlaubt nur die eigene Nutzung, nicht die Vermietung. Beide Rechte werden zur Absicherung im Grundbuch eingetragen.

Für wen lohnt sich die Verrentung?

Die Verrentung kann für Eigentümer ab etwa 65 passen, die im Alter Kapital aus der Immobilie lösen, aber wohnen bleiben möchten. Besonders dann, wenn keine Erben berücksichtigt werden müssen oder dringend Liquidität gebraucht wird. Da die Modelle teuer sein können, ist ein sorgfältiger Vergleich und unabhängige Beratung wichtig.

Worauf sollte ich bei der Immobilienverrentung achten?

Die Verbraucherzentrale rät zu einem sorgfältigen Vergleich und unabhängiger Beratung, weil die Modelle teuer sein können und sich Konditionen stark unterscheiden. Achten Sie auf die Absicherung Ihres Wohnrechts oder Nießbrauchs im Grundbuch, auf laufende Kosten und Nutzungsentgelte sowie auf die langfristigen Folgen für Sie und mögliche Erben.

Quellen & weiterführend: Verbraucherzentrale (Immobilienverrentung), BGB § 1093 (Wohnungsrecht).

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